AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen

1. Geltungsbereich

Sofern nicht anders vereinbart, gelten für alle Aufträge zwischen Dagmar Loibl (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Auftraggebern die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann für den Auftragnehmer verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Auftragserteilung

Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragserteilung zustande. Als schriftliche Form gelten auch Fax oder E-Mail. Die kostenlose Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber ist bis Bearbeitungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung sind dem Auftragnehmer die entstandenen Auslagen sowie die bis dahin aufgewendete Arbeitszeit zu vergüten.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages benötigt (z.B. Glossar des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Mustertexte, Tabellen, Abkürzungen usw.). Sollte das übermittelte Infomaterial nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer ein weiteres spezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern. Auf Wunsch des Auftragsnehmers gewährt der Auftraggeber fachliche Konsultation. Ist die Übersetzung zur Veröffentlichung bestimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Übersetzer einen Korrekturabzug zur Prüfung zuzusenden. Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten ergeben.

4. Lieferbedingungen

Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, per Fax oder per Post. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzungen an den Auftraggeber nachweisbar abgeschickt wurden. Für zusätzliche Ausfertigungen oder Sonderwünsche werden entstandene Materialkosten und sonstige Zusatzkosten (Datenträger, gebundene Exemplare, Portokosten, Kurier u. ä.) gesondert in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrages eine dem Lieferumfang angemessene Frist zu gewähren. Bei Postversand sind 2 bis 3 Werktage für den Postweg einzurechnen. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Stellt der Auftragnehmer fest, dass er ausnahmsweise einen vereinbarten Liefertermin aus wichtigem Grund nicht einhalten kann, hat er den Auftraggeber vor Ablauf der Lieferfrist und unter Angabe der Gründe zu informieren und den neuen voraussichtlichen Liefertermin anzugeben. Ein geringer, begründeter Terminverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der beauftragten angefertigten Übersetzung verpflichtet.

5. Zahlungsbedingungen

Preise und Abrechnungsmodalitäten für Übersetzungs-, Dolmetsch-, Lektorats- und Texterfassungsleistungen sind bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Übersetzungen werden nach vereinbarter Abrechnungseinheit (Zeile, Seite, Wortpreis, Arbeitsstunde) berechnet, Dolmetschleistungen nach Stunden- oder Tagessätzen. Reisekosten (Zeitaufwand und Fahrtkosten) sind zusätzlich zu erstatten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die geleistete Arbeit den auf der Rechnung aufgeführten Endbetrag einschließlich der damit verbundenen Auslagen in voller Höhe zu bezahlen. In begründeten Fällen kann der Auftragnehmer die Übergabe seiner Leistung von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen. Wurde vor Auftragsausführung keine Honorarhöhe vereinbart, ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Als üblich und angemessen gelten dabei mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG aufgeführten Sätze.

Bei Langzeitaufträgen kann eine monatliche Teillieferung und entsprechende Abschlagszahlung vereinbart werden.

Zahlungen aus dem Ausland erfolgen spesenfrei. Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Verzugsfall ist Arbeitnehmer berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen als Verzugsschaden zu verlangen.

Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung, sondern sind gesondert geltend zu machen. Bei Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Rechnung zu stellen.

6. Reklamationen

Mängel in Übersetzungen hat der Auftraggeber sofort nach Kenntnisnahme unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend zu machen. Dabei gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Auftragnehmer ist die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung nachweislich durch den Übersetzer verursachter Mängel innerhalb einer angemessenen Frist.

Stilistische Verbesserungen und Anpassungen verwendeter Begriffe an branchen- oder hausinterne Terminologie gelten nicht als Übersetzungsmängel, es sei denn, der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vor Anfertigung der Übersetzung ein Verzeichnis der zu verwendenden firmeninternen Terminologie zur Verfügung gestellt.

7. Haftungsausschlüsse

Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten ein. Der Auftragnehmer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Für Lieferverzögerungen wegen besonderer Umstände, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (Postweg, höhere Gewalt) kann keine Haftung übernommen werden. Wird eine Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten oder aus der Art des Auftrages klar ersichtlichen Zweck verwendet oder werden ohne Einverständnis des Auftragnehmers Änderungen an der Übersetzung vorgenommen, erlischt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz.

Für die Richtigkeit der Übersetzung schlecht lesbarer oder missverständlich formulierter Vorlagen sowie Übertragungsfehler bei Faxsendungen wird keine Haftung übernommen. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für die Akzeptanz des Bestätigungsvermerkes und Übersetzerstempels vor Behörden außerhalb des Gerichtsbezirkes, für den der Übersetzer bestellt ist.

8. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Insbesondere die beabsichtigte Verbreitung der Übersetzung (Druck, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte) ist in diesem Fall ausdrücklich untersagt.

Die Übersetzung darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede andere Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Übersetzers. Der Übersetzer ist berechtigt, eine bezahlte Übersetzung für interne Zwecke (Terminologiearbeit) zu verwenden. Jede Weitergabe oder sonstige Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Auftraggebers.

9. Höhere Gewalt

Der Eintritt höherer Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag, wobei dem Auftragnehmer in jedem Fall die bis zu diesem Zeitpunkt bereits getätigten Aufwendungen und Leistungen zu vergüten sind.

10. Geheimnisschutz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

11. Datenschutz

Sämtliche vom Arbeitgeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, u.Ä.) werden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes erhoben, verarbeitet und gespeichert.

11. Anzuwendendes Recht

Für jeden Auftrag und die sich aus diesem ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine an sich notwendige Regelunge nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen.